7 clevere Arten der Gehaltserhöhung, die Ihr Team UND das Finanzamt gut finden

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Christian Koehler Entrepreneur und Business Coach
Seine Geschäftspartner schätzen ihn als belastbaren, innovativen, detailversessenen Macher, der immer einen stimmigen Plan und außergewöhnliche Lösungen parat hat.

Wenn Sie einem/einer Mitarbeiter:in das Gehalt erhöhen, ist Ihnen beiden doch wichtig, dass der/die Mitarbeiter:in wirklich etwas davon spürt. Grob gerechnet kosten Sie 100 € Gehaltserhöhung als Arbeitgeber:in 120 €. Bei dem/der Mitarbeiter:in kommen netto meistens nur 50 € an. Wäre es nicht sinnvoll, wenn die Gehaltserhöhung 1:1 ankommt? Hier einige Tipps, mit denen Sie Mitarbeiter:innen sinnvoll unterstützen und sich selbst zu einem/einer attraktiveren Arbeitgeber:in machen:

1. Fahrtkosten

Sie können Ihren Mitarbeiter:innen einen Zuschuss für Fahrkarten für Bus- und Bahn mit bis zu 44 € pro Monat steuerfrei geben. Der/Die Mitarbeitende braucht keine Fahrkarte? Dann können Sie auch Gutscheine für das Tanken, das Fitnessstudio oder sogar für Kino oder Theater spendieren, nur die 44  pro Monat dürfen nicht überschritten werden.

Anmerkung: die Anwendung der 44 €-Grenze ist nur bei Sachbezügen (z.B. Job-Ticket, Rabatt beim Fahrkartenkauf oder Gutscheinen) möglich. Im Falle eines Barzuschuss zu den Fahrtkosten, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, findet die 44 €-Grenze keine Anwendung und für den Zuschuss wäre 15% pauschale Lohnsteuer zu zahlen.

2. Persönliche Ereignisse

Neben der 44 €-Freigrenze können Arbeitnehmer:innen Sachzuwendungen aufgrund von besonderen persönlichen Ereignissen (z.B. Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) zugewendet werden, wenn der Wert der Sachzuwendung 60 € inklusive Umsatzsteuer nicht übersteigt.

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3. Kinderbetreuung

Dieser Zuschuss ist unbegrenzt steuerfrei (natürlich nur bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen), egal ob für Kindergarten, Kindertagesstätte oder Tagesmutter, nur nicht für Kindermädchen, die bei dem/der Mitarbeiter:in zu Hause arbeiten.

4. Technische Geräte

Bei Mitarbeiter:innen besonders beliebt: technische Geräte wie Handy, Laptop, Tablet-PC, Drucker etc. sind steuerfrei, wenn das Gerät dem/der Arbeitgeber:in gehört und die Privatnutzung erlaubt ist – wie lange und wie oft, ist dabei unerheblich. Sie müssen dem Finanzamt nur einen Grund nennen können, z.B. weil der/die Mitarbeiter:in auch mal außerhalb der Firma erreichbar sein muss oder gelegentlich von zu Hause aus arbeitet.

5. Betriebliche Gesundheitsförderung

Ihre Mitarbeiter:innen haben Interesse an Massagen, Sport-, Yoga-, Rückengesundheit-, Raucherentwöhnungs- oder sonstige gesundheitsfördernden Kursen? Das können Sie bis zu 500 €/Jahr Mitarbeiter:innen steuerfrei finanzieren und leisten noch dazu einen guten Beitrag zur Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen.

Anmerkung: zur Abgrenzung der begünstigten Maßnahmen knüpft der Gesetzgeber die Steuerfreiheit an die von den Krankenkassen zu erbringenden Leistungen i. S. d. §§ 20, 20 a, 20b SGB V an. Steuerfrei bleiben danach

 – Therapeutische Maßnahmen zur Vorbeugung körperlicher Gebrechen durch die arbeitsbedingte Belastung des Bewegungsapparats, also insbesondere die Kostenübernahme für die sog. Rückenschule bei Bildschirmarbeit

 – Kurse zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz

 – Vorträge über gesundheitsgerechte Ernährung im Betrieb und schließlich

 – Seminare über Alkohol-, Nikotin- und anderen Suchtmittelmissbrauch.

Sprechen Sie daher eine Krankenkasse dazu an, diese berät Sie zu den Kriterien, die erfüllt sein müssen oder nutzen Sie einen Dienstleister wie www.betriebliches-gesundheitsticket.de, der Ihnen das Ganze organisiert.

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6. Personalrabatte

Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen in Ihrer Firma erbringen, die für Ihre Mitarbeiter:innen interessant sind, können Sie Mitarbeiterrabatte geben. Bis zu einem Einkauf von 1080 € pro Jahr ist das steuerfrei.

7. Mal was Neues: die Werbeflächenpauschale

Hat Ihre Firma einen Aufkleber? Wenn der/die Mitarbeiter:in diesen auf sein Auto oder Motorrad klebt, können Sie ihm wegen Vermietung einer Werbefläche eine Pauschale von 21 €/ monatlich bzw. einmal jährlich bis zu €255 steuer- und abgabenfrei zahlen.

Geht gar nicht: Kürzung des Gehalts zugunsten von “Naturalien”

Ganz wichtig: die steuerfreien Extras sind grundsätzlich zusätzlich zum bestehenden Gehalt zu zahlen, es darf kein bestehendes Gehalt gesenkt werden.

Mit Steuerberater abstimmen

Da mancher Betriebsprüfer solche Extras genau unter die Lupe nimmt, ist es notwendig, diese sorgfältig zu dokumentieren und die entsprechenden Belege / Nachweise / Bescheinigungen der Mitarbeiter:innen einzusammeln.

Sprechen Sie sich zu Ihren geplanten Maßnahmen deshalb vorher mit Ihrem/Ihrer Steuerberater:in ab, der/die gerne gemeinsam mit Ihnen sicherstellt, dass diese sinnvollen Maßnahmen steuerlich richtig umgesetzt werden.

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