Nachhaltigkeit in Unternehmen: Erfolgsfaktor Klimaschutz für KMUs

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Die aktuellen Verwerfungen und Preissteigerungen auf den Energiemärkten sind ein klares Zeichen dafür, dass die Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken auch für Unternehmen in Europa stark  zugenommen hat. Umwelt-,Sozial- und Unternehmensführungs-Faktoren (ESG = Environmental, Social Governance) sind zum Synonym für nachhaltiges Wirtschaften und verantwortungsvolles, zukunftsorientiertes Handeln geworden.

In jeder neu erstellten SWOT-Analyse von Unternehmen in Europa sollte das Thema Nachhaltigkeit mindestens 2 Mal vorkommen: 1 Mal unter Bedrohungen und 1 Mal unter Chancen. Das Ausmaß an Umwelt- und humanitären Katastrophen hat in diesem Jahr klar gezeigt, dass auch die Auswirkungen der fortgeschrittenen Erderwärmung jährlich zunehmen. Diese sind nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für alle Unternehmen zur ernsten Gefahr geworden. Aus völkerrechtlicher Sicht wird Nachhaltigkeit als Erfüllung der 17 Nachhaltigkeitsziele “Sustainable Development Goals” (SDGs) der UN verstanden. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der EU-Gesetzgeber hat bereits eine Reihe von Gesetzen erlassen, die dazu beitragen sollen, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Dies soll insbesondere durch das Umlenken der Finanzströme hin zu nachhaltigem Wachstum fördern und dazu beitragen, die Erderwärmung auf +2 °C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.

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Transparenz im Finanzsektor hinsichtlich Nachhaltigkeit

Ein entscheidendes Element dabei ist die Steigerung der Transparenz im Finanzsektor. Aufgrund der Offenlegungsverordnung der EU sind Banken und Finanzmarktteilnehmer mittlerweile dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitsrisiken (auch ESG-Risiken genannt) ihrer Produkte zu messen und offenzulegen. Darüber hinaus müssen große Finanzunternehmen (mit >500 Mitarbeitenden) in der nicht-finanziellen Berichterstattung den Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren laufend veröffentlichen. Damit bekommen Kunden und Investoren erstmals die Möglichkeit, ihre Banken und Finanzpartner nach objektiven Auswahlkriterien, bezüglich deren nachhaltigen Geschäftsgebaren, auswählen zu können. 

Nachhaltigkeit: Konsequenz für Ihr Unternehmen

Auf Ebene der Unternehmen lässt sich jetzt schon vorhersagen, dass die 2022 beschlossene EU Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (die sogenannte Corporate Social Responsibility Directive, kurz CSRD) zu einem echten “Game Changer” werden wird. Diese Richtlinie wird nämlich, nach Umsetzung in nationales Recht, ab dem 1.1.2025 zu einer Berichtspflicht über die Berücksichtigung von ESG-Risiken innerhalb der betroffenen Unternehmen führen. 

Zweck der Vorschriften ist es, zusammen mit der Taxonomie-Verordnung einen kontinuierlichen und qualitativen Informationsfluss im Bereich der Nachhaltigkeit entlang der finanziellen Wertschöpfungskette von Unternehmen zu schaffen.

Die wichtigsten Elemente der CSRD (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung):

  1. Die hohen inhaltlichen Anforderungen der Berichterstattung umfassen neben den Grundprinzipien der doppelten Materialität und relevanter, überprüfbarer Qualitätsmerkmale im Zusammenhang mit ESG-Faktoren auch die Resilienz des Geschäftsmodells, Risikomanagement, Unternehmensstrategie, Chancen, Nachhaltigkeitsziele und Lieferkette sowie die neuen Themenkomplexe Kreislaufwirtschaft und Biodiversität.
  1. Auch die technischen Anforderungen an Datenqualität und Datenumfang (vorausschauend und retrospektiv) sind enorm. Sie enthalten quantifizierbare Kennzahlen, das Setzen konkreter Ziele sowie die Erstellung eines Fortschrittsberichts. Hinzu kommt eine verpflichtende externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen sowie die Bereitstellung der Information im digitalen Format.
  1. Der Adressatenkreis der CSRD sind alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinunternehmen) sowie größere Unternehmen, welche zumindest 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen:
    1. >250 Beschäftigte, 
    2. Netto-Jahresumsatz von min. € 40 Mio
    3. Bilanzgröße von mind. € 20 Mio

Durch den erweiterten Anwendungsbereich der Richtlinie werden nach vollumfänglicher Umsetzung etwa 49.000 Unternehmen in der EU diese Nachhaltigkeitsberichterstattung leisten müssen, was ca. 75% des Gesamtumsatzes von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ausmacht.

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Auf was müssen KMUs jetzt achten? 

Für börsennotierte Kleinunternehmen wird es die Option für einen einfacheren Standard sowie eine Opt-out Möglichkeit geben. Nicht-börsennotierte KMUs sind zwar unmittelbar von der Richtlinie ausgenommen, werden aber ermutigt, die Standards auf freiwilliger Basis anzuwenden.

Darüber hinaus wird eine weitere EU-Verordnung, die sich gerade in der Begutachtungsphase befindet (das sog. Lieferketten-Gesetz), auch für kleinere bzw. nicht-börsennotierte KMUs relevant werden. Diese Verordnung wird Firmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang ihrer gesamten Lieferkette verpflichten. Diese umfasst die direkten und indirekten Lieferanten, eigenen Geschäftstätigkeiten, sowie Produkten und Dienstleistungen. In Deutschland tritt eine nationale Version davon, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits vorzeitig am 1.1.2023 in Kraft.

Welche Auswirkungen lassen sich nun aufgrund der neuen ESG-Berichterstattungspflicht für kleine und mittelständische Unternehmen erwarten? Dieser Frage werde ich im 2. Teil der Serie „ESG als Game Changer für KMUs“ nachgehen, die in Kürze erscheinen wird.

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